Skip to content
Mietrechtrecht: Untervermietung-Untermieter


Verweigert ein Vermieter auf Anfrage des Mieters die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen.  Mit dieser Begründung bestätigte das AG Albstadt die entsprechende Kündigung eines Mieters. Nach dem Urteil ist es auch als Verweigerung der Erlaubnis anzusehen, wenn der Vermieter dem Mieter keine eindeutige Antwort gibt oder zur Erteilung der Erlaubnis nur unter Auflagen und Bedingungen bereit ist (AG Albstadt 6 C 660/97).

Der Mieter darf zwar für längere Zeit Besuch empfangen. Eine Besuchsdauer von drei Monaten überschreitet aber auf jeden Fall die zulässige Besuchsdauer (AG Frankfurt/m.-Höchst 3 C 5170/94 WM 95, 396)

Räumt der Mieter seine Wohnung und zieht ins Ausland (Mexiko), dann darf er die Wohnung nicht einfach "weitergeben" und Familienmitgliedern als Lebensmittelpunkt überlassen (LG Frankfurt/Main 2/11 S 211/99 WM 2002, 92)

Will der Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten, muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Das gilt auch für die Aufnahme von Geschwistern in der Wohnung. Der Vermieter muss zustimmen, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht (BayObLG RE-Miet 5/82; WM 84,12)

 
< zurück   weiter >

Immobilien Suche


tooltip
Miete
-  €
Preis
-  €

Erweiterte Suche

 
Weitere Online-Immobilienangebote von W3 Arts & Webdesign
Immobilienportal Regensburg | Wohnungsmarkt Nürnberg | Wohnungsmarkt Würzburg | Wohnungsmarkt Bayreuth | Wohnungsmarkt Bamberg | Wohnungsmarkt Osnabrück | Immobilienportal Stuttgart

© 2001-2011 Wohnungsmarkt Regensburg & W3 Arts & Webdesign. Alle Rechte vorbehalten