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Mietrecht: Kaution: höchstens 6 Monate Zeit |
Wie lange darf sich ein Vermieter mit der Rückzahlung
der Mietkaution Zeit lassen, wenn er keine rechtlich begründeten Beanstandungen
hat?
Höchstens 6 Monate nach Auszug des Mieters, entschieden die Richter. Spätestens dann muß der Eigentümer die Kaution inklusive der bis dahin
aufgelaufenen Zinsen bzw.die Urkunde über eine Bankbürgschaft zurückgeben.
Selbst wenn der Vermieter noch Aufrechnungsansprüche geltend macht, etwa weil
der Mieter seine Nebenkosten oder Betriebskosten noch nicht vollständig
beglichen hat, darf die Kaution nicht zurückgehalten werden. Solche finanziellen
Ansprüche muß der Vermieter anderweitig durchsetzen.
(LG Kiel, 10 S
5/00)
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