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Mietrecht: Kaution: höchstens 6 Monate Zeit

Wie lange darf sich ein Vermieter mit der Rückzahlung der Mietkaution Zeit lassen, wenn er keine rechtlich begründeten Beanstandungen hat?

Höchstens 6 Monate nach Auszug des Mieters, entschieden die Richter. Spätestens dann muß der Eigentümer die Kaution inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen bzw.die Urkunde über eine Bankbürgschaft zurückgeben. Selbst wenn der Vermieter noch Aufrechnungsansprüche geltend macht, etwa weil der Mieter seine Nebenkosten oder Betriebskosten noch nicht vollständig beglichen hat, darf die Kaution nicht zurückgehalten werden. Solche finanziellen Ansprüche muß der Vermieter anderweitig durchsetzen. (LG Kiel, 10 S 5/00)

 
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